„Bleaching“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „bleichen“. Tatsächlich werden beim Bleaching die Zähne mit einem chemischen Bleichmittel (v.a. Wasserstoffperoxid) behandelt und damit aufgehellt.
Beim Home-Bleaching erfolgt dies zu Hause mit einer vom Zahnarzt angefertigten Kunststoffschiene, die mit einem Bleichgel befüllt und stundenweise getragen wird.
Beim In-Office-Bleaching wird ein deutlich höher konzentriertes Bleichmittel in der Zahnarztpraxis direkt auf die Zähne aufgetragen.
Zunächst muss der Zahnarzt prüfen, ob ein Bleaching überhaupt in Frage kommt. So sprechen zum Beispiel Karies oder feine Zahnschmelz-Risse gegen die Zahnaufhellung mit einem Bleichmittel. Nur wenn Zähne und Zahnschmelz gesund sind, ist ein Bleaching vertretbar.
Darüber hinaus kann der Zahnarzt den Patienten aufklären, welches zu erwartende Ergebnis wirklich realistisch ist – und so falsche Vorstellungen von vornherein verhindern.
Nicht zuletzt sollte der Zahnarzt über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären.
Wichtigste Voraussetzungen für das Bleaching sind gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch.
Da das Bleichmittel nicht an den Nerv gelangen darf (Schädigung möglich), wird in folgenden Fällen vom Bleaching abgeraten:
Darüber hinaus sollten folgende Personen kein Zahnbleaching vornehmen lassen:
Natürlich können Sie ein Bleaching auch in diesem Fall durchführen lassen. Allerdings werden Kronen, Füllungen oder auch Brücken beim Zahnbleaching nicht aufgehellt. Dementsprechend ist das Risiko gegeben, dass nach der Prozedur Zahnfarbe und die Farbe der Füllungen nicht mehr zusammenpassen. Eventuell muss hier also „nachgearbeitet“ und Kronen/Füllungen/Brücken ausgetauscht werden.
Folgende Maßnahmen sollten vor Beginn des Bleachings vorgenommen werden:
Das Zahnbleaching dauert pro Sitzung ca. 2-3 Stunden.
Sind die Zähne stark verfärbt, ist es mitunter notwendig, mehrere Sitzungen vorzunehmen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Prozedur sollte man auf Tee, Kaffee, Rotwein sowie säurehaltige Lebensmittel und Getränke (u. a. Obst, Säfte) verzichten.
Das Bleaching beim Zahnarzt hält etwa zwei bis drei Jahre. Danach können die Zähne, falls gewünscht, erneut gebleicht werden.
Für die „Haltbarkeitsdauer“ spielt natürlich auch die individuelle Lebens-und Ernährungsweise eine Rolle – wer viel Kaffee trinkt oder raucht, muss eher wieder mit Verfärbungen rechnen. Je besser die Mundhygiene im Anschluss an das Bleaching, desto länger bleiben die Zähne weiß.
Tipp: Wer regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung geht, kann sich länger über weiße Zähne freuen.
Ein „In-Office-Bleaching“ beim Zahnarzt kostet in der Regel zwischen 250 und 600 Euro. Das Power-Bleaching mit UV-Licht oder Laser zur Beschleunigung der Aufhellung kommt etwas teurer und kostet bis zu 700 Euro.
Wird ein einzelner Zahn gebleicht, kostet das ca. 50 bis 150 Euro.
Zum Vergleich: Das Home-Bleaching mit einer vom Zahnarzt angefertigten Kunststoff-Schiene schlägt mit etwa 250 bis 400 Euro zu Buche.
Wichtig zu wissen: Bleaching-Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Tipp: Bleaching-Preise variieren stark von Praxis zu Praxis. Informieren Sie sich also umfassend.
Eine fachgerechte Bleaching-Behandlung verringert das Risiko für Nebenwirkungen.
Allerdings können folgende Nebenwirkungen nicht immer ausgeschlossen werden:
Gut zu wissen:
Um einen Härteverlust des Zahnschmelzes zu reduzieren, ist eine anschließende Fluoridierung der Zähne empfehlenswert.
Die Walking-Bleach-Technik wird auch als „Internes Bleaching“ bezeichnet. Hier geht es um die Aufhellung von wurzelbehandelten Zähnen. Dabei wird das Bleichmittel direkt in das Innere des Zahns eingebracht.